Während die Soforthilfen die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern sollen, können Einkommensausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbstständigen auch zu einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen.
Da diese Personengruppen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unternehmen jedenfalls unabhängig von den Einflüssen der Corona-Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer auch nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden.
Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung bietet die Bundesagentur für Arbeit, die auch eine Videohilfe bereitstellt