Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden, unterstützt. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html